Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Einreden des Sicherungsgebers

Schuldbeitritt: Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs, § 424 BGB

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Schuldbeitritt: Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs, § 424 BGB

18. Mai 2026

15 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A und B sind Gesamtschuldner. Am 01.08. klingelt A vereinbarungsgemäß bei Gläubiger G, um die Schuld in bar zu begleichen. G hat den Termin vergessen und reitet im Walde. Auf dem Heimweg wird A ausgeraubt. G will dennoch sein Geld.

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