Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Einreden des Sicherungsgebers
Bei Sicherungsübereignung Sicherungsvertrag maßgeblich
Bei Sicherungsübereignung Sicherungsvertrag maßgeblich
27. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft bei B ein Pferd. Zur Absicherung der Kaufpreisforderung übereignet ihr Freund F an B seinen Rasenmäher. Die Forderung wird gestundet bis Ende 2023. Trotzdem will B den Rasenmäher des F bereits 2022 verwerten. Der Sicherungsvertrag regelt hierzu nichts.
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