Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Einreden des Sicherungsgebers

Bei Sicherungsübereignung Sicherungsvertrag maßgeblich

Bei Sicherungsübereignung Sicherungsvertrag maßgeblich

27. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft bei B ein Pferd. Zur Absicherung der Kaufpreisforderung übereignet ihr Freund F an B seinen Rasenmäher. Die Forderung wird gestundet bis Ende 2023. Trotzdem will B den Rasenmäher des F bereits 2022 verwerten. Der Sicherungsvertrag regelt hierzu nichts.

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