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Erlöschen der Handlungsvollmacht, Beendigung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, § 168 S. 1 BGB

einfach
schwer
17. Juni 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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B betreibt als eingetragener Kaufmann ein Bauunternehmen. Seinem Mitarbeiter M hat er Generalhandlungsvollmacht erteilt (§ 54 Abs. 1 Var. 1 HGB). Nach 25 Jahren möchte sich B beruflich verändern. Er löst das Unternehmen auf, um Kunst zu studieren. Im Wege der Betriebsaufgabe kündigt er allen Mitarbeitern.

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