Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Vertretung des Kaufmanns
Umfang der Handlungsvollmacht, nur gewöhnliche Geschäfte, § 54 Abs. 1 HGB
Umfang der Handlungsvollmacht, nur gewöhnliche Geschäfte, § 54 Abs. 1 HGB
19. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (9.118 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K ist Inhaberin eines kleinen Bistros. Sie überträgt ihrer Mitarbeiterin M die Bistroleitung. M ist der Meinung, um in der Corona-Pandemie überleben zu können, muss das Bistro schnellstmöglich einen Lieferservice anbieten. Sie schließt Leasingverträge über zwei VW UP mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab.
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