§ 518 Abs. 2 BGB und andere Formmängel

28. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der alte Herr H verspricht seiner Tochter T schriftlich, ihr in zwei Wochen sein gesamtes gegenwärtiges Vermögen zu schenken. Er habe sowieso nicht mehr lange zu leben. Zwei Wochen später übereignet er der T sein gesamtes Vermögen.

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