Stundungseinrede
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet H Kaufpreiszahlung. H möchte als Sicherheit eine Hypothek am Grundstück des K. Sie vereinbaren im Sicherungsvertrag, dass der Anspruch des H aus der Hypothek zunächst gestundet ist. Die Hypothek wird bestellt und im Grundbuch eingetragen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Stundungseinrede
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anspruch des H aus der Hypothek ist auf Zahlung des Kaufpreises gerichtet.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Fälligkeit der Hypothek beurteilt sich nach der Fälligkeit der gesicherten Forderung.
Ja, in der Tat!
3. H hat nach Fälligkeit sofort einen Anspruch aus § 1147 BGB gegen K.
Nein!
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