Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Fehlende Valutierung des Darlehens
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsgrundschuld, Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsgrundschuld, Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung
20. Mai 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (3.093 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei K einen Kredit auf. K verlangt eine Sicherheit für den künftigen Rückzahlungsanspruch. Es wird vereinbart, dass die Sicherheit nicht vor Entstehung des Anspruchs verwertet werden darf. S bestellt eine Sicherungsgrundschuld an seinem Grundstück. Bislang wurde das Darlehen nicht ausbezahlt. K möchte dennoch aus der Grundschuld gegen S vorgehen.
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Einordnung des Falls
Nicht-akzessorische Realsicherheiten: Möglichkeiten gegen drohende Verwertung – Sicherungsgrundschuld, Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann im Sicherungsfall ohne Mitwirkung der S auf das Grundstück zugreifen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um im Sicherungsfall gegen S' Willen die Zwangsvollstreckung durchzuführen, müsste K Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung erheben.
Ja!
3. S kann im Prozess die Einwendung der fehlenden Fälligkeit erheben, da das Darlehen bislang noch nicht ausbezahlt wurde.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
C
29.5.2024, 16:06:23
Sind Fälligkeitsvereinbarungen hier nicht ausgeschlossen, weil es sich um eine
Sicherungsgrundschuldhandelt (§ 1193 II 2 BGB)? Wenn ja, wie würde das den Fall verändern?