Zivilrecht

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Grundpfandrechte

Einrede gegen die Forderung

Einrede gegen die Forderung

23. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K schuldet H Kaufpreiszahlung. Der Anspruch des H wird durch eine Hypothek am Grundstück des K gesichert. Gegen den Anspruch des H kann K aufgrund eines Mangels die Einrede nach § 320 BGB erheben. Nach Kündigung der Hypothek möchte H in das Grundstück vollstrecken.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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§ 1137 BGB

V ist Inhaber einer Buchhypothek am Grundstück des E, die einen Kaufpreiszahlungsanspruch des V gegen K sichert. V tritt die Forderung an H ab. Dies wird im Grundbuch eingetragen. H will bei Fälligkeit in das Grundstück vollstrecken. K steht gegen die Forderung ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) zu, was der H auch weiß.

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