Aufrechnung und Erledigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung des Kaufpreises (€6.000). Aus demselben Kaufvertrag steht auch B eine Forderung gegen K (€6.000) zu. Mit dieser Forderung rechnet B im Prozess unbedingt auf.
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Einordnung des Falls
Aufrechnung und Erledigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird K wird mit ihrer Zahlungsklage Erfolg haben?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund des vollständigen Unterliegens mit der Zahlungsklage müsste K die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen (§ 91 Abs.1 S.1 ZPO).
Ja, in der Tat!
3. Um dieser Kostentragungspflicht zu entgehen, müsste K die (einseitige) Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache erklären.
Ja!
4. Da die Aufrechnung die Forderungen allerdings ex tunc zum Erlöschen bringt (§ 389 BGB), war die Klage von Anfang an unbegründet, sodass K auch mit dieser Feststellungsklage unterliegt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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