Aufrechnung und Erledigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Zahlung des Kaufpreises (€6.000). Aus demselben Kaufvertrag steht auch B eine Forderung gegen K (€6.000) zu. Mit dieser Forderung rechnet B im Prozess unbedingt auf.
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Einordnung des Falls
Aufrechnung und Erledigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird K wird mit ihrer Zahlungsklage Erfolg haben?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Aufgrund des vollständigen Unterliegens mit der Zahlungsklage müsste K die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen (§ 91 Abs.1 S.1 ZPO).
Ja, in der Tat!
3. Um dieser Kostentragungspflicht zu entgehen, müsste K die (einseitige) Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache erklären.
Ja!
4. Da die Aufrechnung die Forderungen allerdings ex tunc zum Erlöschen bringt (§ 389 BGB), war die Klage von Anfang an unbegründet, sodass K auch mit dieser Feststellungsklage unterliegt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
18.7.2023, 11:29:57
Lorenz
1.8.2023, 16:54:38
Ich glaube das ist hier nur Zufall, weil beide 6.000€ fordern. Dann unterliegen beide Parteien im Endeffekt zu 50%.
jurafuchsles
8.11.2023, 16:27:25
Felix Finito
25.3.2024, 13:34:30
Bei der
Primäraufrechnungerhöht sich im Unterschied zur hilfsweisen Aufrechnung der Gebührenstreitwert nicht gem. § 45 III GKG. Warum der Gesetzgeber dies nur für den Fall der hilfsweisen Aufrechnung vorsieht, liegt daran, dass sich der Beklagte, der hilfsweise aufrechnet, sich in erster Linie mit anderen Verteidigungsmitteln gegen die Klageforderung wendet und - wenn es zur
Hilfsaufrechnungkommt - insofern "verliert". Im Falle der
Primäraufrechnungbestreitet der Beklagte die Hauptforderung ja nicht und "verliert" diesbezüglich auch nicht.
Lukaas
26.8.2024, 11:29:57
Ich fände es hilfreich, wenn bei den Fundstellen immer zusätzlich eine solche angegeben wird, die im Examen auch als Hilfsmittel zugelassen ist (sofern es in den zugelassenen Hilfsmitteln eine solche gibt). Hier wäre das zB Thomas/Putzo, § 91a Rn. 4a. Das hilft beim Lernen mit dem Kommentar mMn mehr als die Angabe von solchen Fundstellen, auf die man im Examen ohnehin nicht zurückgreifen kann.