Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Besitznachfolger, z.B. als Käufer, der Fehlerhaftigkeit des Besitzes beim Erwerb positiv kannte
Besitznachfolger, z.B. als Käufer, der Fehlerhaftigkeit des Besitzes beim Erwerb positiv kannte
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt das Gemälde des B und verkauft es an den Hehler H. H weiß, dass das Gemälde gestohlen ist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besitznachfolger, z.B. als Käufer, der Fehlerhaftigkeit des Besitzes beim Erwerb positiv kannte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. D hat gegenüber B verbotene Eigenmacht verübt, als er das Gemälde entwendete.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. H hat gegenüber B verbotene Eigenmacht verübt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. B kann von H Herausgabe des Gemäldes aus § 861 Abs. 1 BGB verlangen.
Ja!
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