Zeitpunkt des guten Glaubens 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. V veräußert das Grundstück an K. K vertraut zunächst auf die Richtigkeit des Grundbuchs. Dann erfährt K jedoch von den wahren Eigentumsverhältnissen. Im Anschluss stellt K den Eintragungsantrag und wird als Eigentümer eingetragen.
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Einordnung des Falls
Zeitpunkt des guten Glaubens 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat Eigentum an dem Grundstück nach §§ 873, 925 BGB erlangt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat Eigentum an dem Grundstück nach §§ 873, 925, 892 Abs. 1 BGB erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. E hat gegen K einen Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung aus § 894 BGB.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
besinha
28.4.2024, 17:23:08
Welche Einwendungen könnten hier relevant werden?
gova
30.5.2024, 17:04:53
In Betracht kommen u.a. Zurückbehaltungsrechte (§ 273 I, § 1000 S. 1 analog) oder die sog. „dolo-agit-Einrede“ (§ 242).