Zeitpunkt des guten Glaubens 1
19. Juli 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Bucheigentümer eines Grundstücks, wahrer Eigentümer ist E. V veräußert das Grundstück an K. K vertraut zunächst auf die Richtigkeit des Grundbuchs. Dann erfährt K jedoch von den wahren Eigentumsverhältnissen. Im Anschluss stellt K den Eintragungsantrag und wird als Eigentümer eingetragen.
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