Dreieckskonstellation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erklärt dem verhassten Mitstudenten O, er werde dessen Schwester S "erledigen", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt der T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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Einordnung des Falls
Dreieckskonstellation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O bedroht im Sinne des § 241 Abs. 2 Alt. 2 StGB
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.