Dreieckskonstellation
26. April 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T erklärt dem verhassten Mitstudenten O, er werde dessen Schwester S "erledigen", sollte O nicht die Uni wechseln. In Wahrheit kennt der T jedoch weder die S, noch beabsichtigt er dieser etwas anzutun. O nimmt die Drohung ernst und kommt der Forderung Ts nach.
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Einordnung des Falls
Dreieckskonstellation
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den O bedroht im Sinne des § 241 Abs. 2 Alt. 2 StGB
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
BenRie
12.2.2025, 20:46:51
Ich glaube, die Annahme hier gleich von einer Todes
drohungauszugehen, geht etwas zu weit. Hier könnte man aufgrund der U genauen Formulierung "erledigen" auch von einer Körperverletzung oder auch "nur" üblen Nachrede oder dergleichen ausgehen. Liebe Grüße
Leo Lee
14.2.2025, 00:36:29
Hallo BenRie, vielen Dank für deinen Beitrag! Zunächst mal ist deine Auslegung mMn auch vertretbar. Allerdings wird "erledigen" landläufig (etwa in Filmen, Serien, Büchern) nahezu immer benutzt, um "vernichten" oder eben auch das Töten zu umschreiben. Eine Verletzung wird hingegen nicht sehr oft als "erledigen" (Bedeutung: zu Ende führen, zum Abschluss kommen) bezeichnet, weshalb hier die Interpretation als Tötung eher geläufig sein dürfte :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo