Grundfall: Mitgliedstaaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Deliverydriver für Lebensmittelkäufe aus Polen bieten ihre Dienste vermehrt auch in Deutschland an. Die IHK Ostbrandenburg beschließt, dass sie dafür in Zukunft eine besondere Genehmigung benötigen. D ist selbstständige Deliverydriverin aus Rzepin und beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Mitgliedstaaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit ist vorliegend eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Dienstleistungsfreiheit verpflichtet in erster Linie die Mitgliedstaaten.
Ja, in der Tat!
3. Die Maßnahme der IHK stellt keine Maßnahme eines Mitgliedstaates dar.
Nein!
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