Öffentliches Recht

Europarecht

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV

Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")

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Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: intermediäre Gewalten („Deliege")

22. Mai 2026

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Der belgische Judo-Verband weigert sich Belgierin D für die Teilnahme an einem Wettbewerb in Paris zuzulassen. Eine Teilnahme ist aber nur durch Sendung über einen Verband möglich. D beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.

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