4,8(33.369 mal geöffnet in Jurafuchs)
Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
Die Widerspruchsbehörde gibt einen den A belastenden Widerspruchsbescheid am 01.03. per Übergabe-Einschreiben zur Post. Die Post streikt. Der Widerspruchsbescheid wird A erst am 10.03. zugestellt. A reicht am Montag, den 10.04. Klage ein. Ist die Klage verfristet?
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
Der am 06.01. zur Post gegebene Widerspruchsbescheid wurde B am 10.01. (Montag) per Übergabeeinschreiben zugestellt. B schafft es nicht, seine Klage bis zum 08.02. (Freitag) einzureichen, und reicht sie deshalb erst am 11.02. (Montag) ein. Ist die Klage verfristet?