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Schwimmbadaufsicht bei Badeunfällen – Pflichten und Beweislast (§ 823 BGB)
Sachverhalt
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Verkehrssicherungspflichten im Hauseingang eines Altbaus
K besucht ihre Tochter und verlässt deren Mietshaus in der Nacht. Dabei bleibt sie mit ihren Absätzen in einem alten Gitterrost hängen und stürzt schwer. Der Rost weist 4 x 7 cm große, rautenförmige Öffnungen auf. Heutzutage sind 3 x 3 cm Quadrate üblich.

Betriebsgefahr – Zurechnung beim sicherungsübereigneten Kfz
A übereignet seinen PKW sicherungshalber an die B. Er nutzt das Fahrzeug aber weiterhin als Halter selbst. Bei einer Kollision mit C und dessen Fahrzeug wird A’s PKW beschädigt. Ein Verschulden der jeweiligen Fahrzeugführer lässt sich nicht feststellen. A geht gerichtlich gegen C vor.