Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Auto, welches dieser vom Hersteller H gekauft hatte. Laut einem Werbeprospekt des H kann das Kfz mit bleifreiem Normal- oder Superbenzin von 91 ROZ betrieben werden. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass zur Verwendung des Autos jedoch Super- oder Superplusbenzin ab 95 ROZ benötigt wird.
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Einordnung des Falls
Sachmangel: Öffentliche Äußerungen des Verkäufers, § 434 Abs. 3 S. 1 Nr. 2b BGB / Falche Angaben zum Kfz-Kraftstoff
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Auto hat einen Sachmangel, da es von der„vereinbarten Beschaffenheit“ abweicht (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Auto hat einen Sachmangel, da ihm die Eignung für die „im Vertrag vorausgesetzte Verwendung“ fehlt (§ 434 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Das Auto hat einen Sachmangel, wenn es den objektiven Anforderungen nicht entspricht (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Da das Auto nur mit Super- oder Superplusbenzin ab 95 ROZ betankt werden kann, fehlt es an der üblichen und erwartbaren Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Megx
19.10.2024, 12:46:54
Zeichnung und Sprechblase haben mich direkt zum Schmunzeln gebracht! xD
Leo Lee
20.10.2024, 08:20:18
Hallo Megx, vielen lieben Dank für deine lieben Worte! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher Fälle und Zeichnungen ins Leben zu rufen, damit unsere Nutzer und Nutzerinnen mit Spaß Jura lernen können. Unsere Zeichner haben auch ins Schwarze getroffen, indem Sie ein Auto, das Unmengen an Benzin "schluckt" sehr plakativ dargestellt haben. Wir möchten uns nochmal herzlich bei dir bedanken und wünschen dir noch viel Spaß bei den anderen ebenso tollen Zeichnungen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo