Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Entscheidungen von 2018
Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Direktmailing
Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Direktmailing
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V online eine Maschine. Zwei Wochen später erhält er eine Mail mit der Rechnung und der Bitte, den Einkauf positiv zu bewerten. Die Mail enthält keine weiteren Hinweise. K möchte keine Werbung mehr bekommen.
Diesen Fall lösen 80,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eingriff in Persönlichkeitsrecht durch Direktmailing
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt dem Rechtsinhaber ein Recht, ungewollte Werbung abzuwehren.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
Genau, so ist das!
3. Der Unterlassungsanspruch des § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB schützt nach seinem Wortlaut nur das Eigentum. Nach der Rspr. gilt er aber analog auch für die anderen von § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter.
Ja, in der Tat!
4. Die Rechnung mit der Bitte, eine Bewertung abzugeben, stellt elektronische Werbung dar.
Ja!
5. Die Rechtswidrigkeit des Eingriffs wird indiziert.
Nein, das ist nicht der Fall!
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