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Einstiegsfall
22. Mai 2026
17 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Eigentümer und persönlicher Schuldner E fürchtet die Zwangsvollstreckung des Hypothekars H in sein Grundstück. E befriedigt daher H in Höhe der persönlichen Forderung und des im Grundbuch eingetragenen Betrags.
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