Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Das Erlöschen der gesicherten Forderung
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld
25. Januar 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (2.355 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sohn S nimmt bei der G-Bank einen Kredit auf, um sich seinen Traum vom eigenen Segelboot zu verwirklichen. Zur Sicherheit wird eine Grundschuld zulasten des Grundstück der Mutter M bestellt. Der Rückzahlungsanspruch der G-Bank wird gegenüber S fällig. M tilgt nun den Kredit.
Was passiert mit der Grundschuld?
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einer Sicherungsgrundschuld können Forderungsschuldner und Grundstückseigentümer auseinanderfallen. Kann M an die G-Bank leisten?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat M auf die Forderung gezahlt, sodass diese nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Durch die Zahlung auf die Grundschuld wandelt sich die Fremdgrundschuld in eine Eigentümergrundschuld um.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
di203
18.12.2024, 08:30:36
Wurde so am 17.12.2024 in Hamm im Examen als ZR 3 Klausur gestellt. Das Thema zog sich durch drei Aufgaben auf 4 Seiten. Zunächst sollte das Bestehen der zu sichernden Forderung geprüft werden, dann der Anspruch auf Duldung in die ZV § 1147 und dort festgestellt werden, dass trotz Aufrechnung auf die gesamte Grundschuld zu leisten ist. In der dritten Aufgabe wurde offenbart, dass der Schuldner auf Nachfrage des Eigentümers die Aufrechnung verschwieg und der Eigentümer daher den vollen Betrag gutgläubig zahlte. Die Frage war, ob er gegen den Schuldner nun die volle Zahlung verlangen konnte. Wegen der Sicherungsgrundschuld blieben die Einwendungen aber ja bestehen und daher habe ich einen SE aus Nichtaufklärung angenommen. Ich hoffe, dieses Beispiel hilft :)
Linne_Karlotta_
7.1.2025, 15:58:47
Hallo di203, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Flohm
20.1.2025, 12:09:52
Es wäre schön, wenn der Thread nicht gelöscht wird! Es ist etwas anderes, ob eine Aufgabe nur als Examenstreffer markiert wird oder ob sich eine Nutzerin die Mühe gemacht hat genau zu beschreiben wie der Fall dran kam :)
Linne_Karlotta_
20.1.2025, 14:56:50
Hey @[Flohm](210957), danke für den Hinweis. Bevor wir einen Thread löschen, schauen wir immer noch einmal drüber, ob er einen Mehrwert für andere User:innen hat. Auch, wenn wir erst einmal die automatisch formulierte Antwort zur Kategorisierung eurer Threads abgeben. Wir werden diesen Thread stehen lassen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team