Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Das Erlöschen der gesicherten Forderung

Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld

Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld

25. Januar 2025

4 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Sohn S nimmt bei der G-Bank einen Kredit auf, um sich seinen Traum vom eigenen Segelboot zu verwirklichen. Zur Sicherheit wird eine Grundschuld zulasten des Grundstück der Mutter M bestellt. Der Rückzahlungsanspruch der G-Bank wird gegenüber S fällig. M tilgt nun den Kredit.
Was passiert mit der Grundschuld?

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Einordnung des Falls

Sicherungsgrundschuld: Zahlung auf Grundschuld durch Sicherungsgeber (≠ persönlicher Schuldner) - Schicksal Grundschuld

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Bei einer Sicherungsgrundschuld können Forderungsschuldner und Grundstückseigentümer auseinanderfallen. Kann M an die G-Bank leisten?

Genau, so ist das!

Der Sicherungsgeber kann den Gläubiger befriedigen, wenn die Voraussetzungen der §§ 1192 Abs. 1, 1142 BGB erfüllt sind. Erforderlich ist die Fälligkeit der Forderung gegenüber dem Eigentümer oder die Leistungsberechtigung des persönlichen Schuldners. Hierdurch kann der Eigentümer die Verwertung seines Grundstücks im Wege der Zwangsvollstreckung abwenden. Der Rückzahlungsanspruch gegen S ist fällig und damit S als persönliche Schuldner zur Leistung berechtigt.
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2. Hat M auf die Forderung gezahlt, sodass diese nach § 362 Abs. 1 BGB erlischt?

Nein, das trifft nicht zu!

Im Zweifel ist davon auszugehen, dass der Eigentümer nur auf die Grundschuld leistet, wenn er nicht zugleich persönlicher Schuldner der Forderung ist. Denn der Grundstückseigentümer möchte typischerweise nur die Verwertung seines Grundstücks verhindern. M hat keinen Kredit bei der G-Bank aufgenommen und ist nicht Schuldner des Darlehensrückzahlungsanspruchs. Damit hat er im Zweifel nur auf die Grundschuld gezahlt, sodass die Forderung bestehen bleibt.Näheres zum weiteren Schicksal der Forderung erfährst Du in den Folgeaufgaben.

3. Durch die Zahlung auf die Grundschuld wandelt sich die Fremdgrundschuld in eine Eigentümergrundschuld um.

Ja!

Zur dogmatischen Begründung werden drei verschiedene Lösungsansätze vertreten. Entsprechend einer Ansicht wird zur Begründung § 1163 Abs. 1 S. 2 BGB analog herangezogen. Andere wiederum vertreten den Lösungsweg über §§ 1168, 1170, 1171 BGB analog . Ein weiterer Ansatz ist §§1142, 1143 BGB analog Die verschiedenen dogmatischen Lösungsansätze führen zum selben Ergebnis, sodass es sich um einen rein dogmatischen Streit handelt. M erwirbt die Grundschuld als Eigentümergrundschuld.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

di203

di203

18.12.2024, 08:30:36

Wurde so am 17.12.2024 in Hamm im Examen als ZR 3 Klausur gestellt. Das Thema zog sich durch drei Aufgaben auf 4 Seiten. Zunächst sollte das Bestehen der zu sichernden Forderung geprüft werden, dann der Anspruch auf Duldung in die ZV § 1147 und dort festgestellt werden, dass trotz Aufrechnung auf die gesamte Grundschuld zu leisten ist. In der dritten Aufgabe wurde offenbart, dass der Schuldner auf Nachfrage des Eigentümers die Aufrechnung verschwieg und der Eigentümer daher den vollen Betrag gutgläubig zahlte. Die Frage war, ob er gegen den Schuldner nun die volle Zahlung verlangen konnte. Wegen der Sicherungsgrundschuld blieben die Einwendungen aber ja bestehen und daher habe ich einen SE aus Nichtaufklärung angenommen. Ich hoffe, dieses Beispiel hilft :)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

7.1.2025, 15:58:47

Hallo di203, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

FL

Flohm

20.1.2025, 12:09:52

Es wäre schön, wenn der Thread nicht gelöscht wird! Es ist etwas anderes, ob eine Aufgabe nur als Examenstreffer markiert wird oder ob sich eine Nutzerin die Mühe gemacht hat genau zu beschreiben wie der Fall dran kam :)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.1.2025, 14:56:50

Hey @[Flohm](210957), danke für den Hinweis. Bevor wir einen Thread löschen, schauen wir immer noch einmal drüber, ob er einen Mehrwert für andere User:innen hat. Auch, wenn wir erst einmal die automatisch formulierte Antwort zur Kategorisierung eurer Threads abgeben. Wir werden diesen Thread stehen lassen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team


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