Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Polizei- und Ordnungsrecht
Zustandsstörerhaftung bei Tiergefahren („Eichenprozessionsspinner“)
Zustandsstörerhaftung bei Tiergefahren („Eichenprozessionsspinner“)
30. August 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V ist Verwalterin eines Waldes im Eigentum des Landes L in der Stadt S. Der Wald ist vom Eichenprozessionsspinner (E) befallen, dessen Raupen giftige Brennhaare besitzen, die für Menschen gesundheitsschädlich sind. S gibt V auf, E zu bekämpfen und seine Raupen und Nester zu entfernen.
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