Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Nichtigkeit von Verwaltungsakten
Keine Nichtigkeit, § 44 Abs. 3 VwVfG
Keine Nichtigkeit, § 44 Abs. 3 VwVfG
4. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (15.837 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Sachbearbeiter S erlässt eine Baugenehmigung zu Gunsten seiner Tante T, die die Schwester seiner Mutter ist. S und T stehen sich weder besonders nahe, noch haben sie Probleme miteinander. T fragt sich, ob S die Genehmigung wirksam erlassen konnte.
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Einordnung des Falls
Keine Nichtigkeit, § 44 Abs. 3 VwVfG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 20 VwVfG regelt Beteiligungsverbote im Verwaltungsverfahren.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S hat die Grenzen des § 20 VwVfG beachtet. Die Baugenehmigung ist rechtmäßig ergangen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Verstoß gegen § 20 VwVfG führt zur absoluten Nichtigkeit des Verwaltungsakts gemäß § 44 Abs. 2 VwVfG.
Nein!
4. Der Verstoß gegen § 20 VwVfG gehört zu den Fehlern, die gemäß § 44 Abs. 3 VwVfG nicht ohne Weiteres zur Nichtigkeit eines Verwaltungsakts führen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SvzW
27.7.2023, 15:29:32
Ich kenne es nur so das Tante und Onkel die Geschwister der Eltern sind. Alles was angeheiratet ist, ist nur "Mann/ Frau von" bzw. der Name und wird nicht als Tante oder Onkel bezeichnet.

Lukas_Mengestu
29.7.2023, 18:15:18
Hallo SvzW, vielen Dank für Deinen Hinweis! Rechtlich ist dies so auch korrekt. Umgangssprachlich wird da teilweise nicht so fein unterschieden und auch Ehepartner:innen/Lebenspartner:innen der Geschwister der Eltern als Onkel/Tante bezeichnet. Deswegen haben wir uns erlaubt, hierauf im Vertiefungshinweis noch einmal einzugehen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Bastian P.
11.12.2024, 17:34:39
In der folgenden Aufgabe führt der Verstoß gegen § 20 VwVfG zur formellen
Rechtswidrigkeitund nicht zur materiellen
Rechtswidrigkeit. Welche Antwort ist jetzt richtig? Meiner Meinung nach führt der Verstoß zur *formellen*
Rechtswidrigkeit, da dadurch der Prüfungspunkt „Verfahren“ in der formellen
Rechtmäßigkeitnicht erfüllt ist. Könnte das bitte korrigiert werden? Vielen Dank.
desox
31.1.2025, 21:51:02
Ich kann die Begründung auch nicht nachvollziehen und schließe mich der Ansicht an. Habe es ebenfalls den Verfahrensvorschriften zugeordnet, schließlich wirkt sich der Umstand, dass ein Mitwirkugnsverbot vorliegt, nicht auf den Inhalt des VA aus, sondern auf die Art und Weise des Erlasses.