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Erbrecht

Gewillkürte Erbfolge

Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB (Fall 2)

Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB (Fall 2)

21. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die schwerreiche Katzenliebhaberin E bestimmt in ihrem Testament, dass ihre Tochter T sowie "fünf Katzenschutzvereine in Osteuropa" ihre "Erben“ sein sollen. Die von T auszuwählenden Katzenschutzvereine sollen jeweils nur €10.000 aus dem Erbe erhalten. Das restliche Vermögen überlässt E ihrer Tochter T.

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Einordnung des Falls

Höchstpersönlichkeit – Materielle Höchstpersönlichkeit, § 2065 Abs. 2 BGB (Fall 2)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sofern es sich bei der Zuwendung an die Vereine um eine Erbeinsetzung handelt, ist diese nichtig.

Ja, in der Tat!

Nach § 2065 Abs. 2 BGB kann der Erblasser die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll und auch die Bestimmung des Gegenstandes der Zuwendung nicht anderen überlassen. Eine unbestimmte Erbeinsetzung ist grundsätzlich nichtig.
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2. Die Erbeinsetzung der osteuropäischen Katzenschutzvereine lässt sich in eine Vermächtnisanordnung umdeuten.

Ja!

Nach dem Grundsatz der wohlwollenden Auslegung nach § 2084 BGB ist im Zweifel diejenige Auslegung vorzuziehen, die zur Wirksamkeit der Verfügung führt. Nach § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser die Bestimmung, wer von mehreren ein Vermächtnis erhalten soll, auch einem Dritten überlassen. Da die Vereine jeweils nur einen geringen Anteil des Erbes erhalten, ist zugunsten der Wirksamkeit davon auszugehen, dass es sich hierbei um sogenannte Vermächtnisse statt um eine Erbeinsetzung handelt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DIAA

Diaa

16.10.2023, 10:18:28

Könnte vielleicht jemand die erste Frage erklären? Verstehe gerade nicht, wieso Nichtigkeit angenommen wird.

DIAA

Diaa

16.10.2023, 10:23:20

NM, hat sich geregelt

HME

Hilfloser Melancholiker

24.10.2023, 19:32:34

Liebes Jurafuchs-Team, verstehe ich die Aufgabe richtig, dass die Erblasserin in ihr

Testament

"fünf osteuropäische Katzenvereine" reingeschrieben hat, und nicht näher konkretisiert hat, welche das sein sollen? Wenn ja, dann könnte man das in der Aufgabe noch in Anführungsstriche setzen, um das klar zu machen.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

25.10.2023, 13:31:27

Hallo Hilfloser Melancholiker, danke für deine Rückmeldung! Das hast du richtig verstanden. Wir haben den Text nach deinem Vorschlag geändert, sodass er nun bestens verständlich sein sollte. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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