Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensüberschreitung (Fall 1)
Ermessensüberschreitung (Fall 1)
25. Januar 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Behörde B erteilt A eine Beseitigungsverfügung, wonach A ihren illegal errichteten Anbau abreißen muss. A kommt dieser Aufforderung nicht innerhalb der festgelegten 3-Monats-Frist nach, weswegen ihr B formell rechtmäßig ein Zwangsgeld in Höhe von 75.000 Euro androht. A hält dies für rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Ermessensüberschreitung (Fall 1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Festsetzung eines Zwangsgeldes richtet sich nach dem jeweils geltenden verwaltungsrechtlichen Zwangsvollstreckungsgesetz.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die formell rechtmäßige Androhung des Zwangsgeldes müsste auch materiell rechtmäßig sein. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 6 Abs. 1 VwVG.
Ja, in der Tat!
3. Grundsätzlich kommt die Androhung eines Zwangsgeldes als Zwangsmittel in Betracht.
4. Die Höhe des Zwangsgeldes kann durch die Behörde komplett frei festgelegt werden. Der Bescheid ist materiell rechtmäßig.
Nein, das ist nicht der Fall!
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