Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensüberschreitung (Fall 2: Unverhältnismäßigkeit)
Ermessensüberschreitung (Fall 2: Unverhältnismäßigkeit)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Taxifahrerin T bekommt erstmalig ein Bußgeld, weil sie ihr Taxi kurz im Halteverbot abgestellt hat. Nach einem Gesetz kann die Ordnungsbehörde bei Regelverstößen im Straßenverkehr ein Fahrverbot aussprechen. Behörde B erteilt T formell rechtmäßig ein zweimonatiges Fahrverbot.
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Einordnung des Falls
Ermessensüberschreitung (Fall 2: Unverhältnismäßigkeit)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die materielle Rechtmäßigkeit des Fahrverbots setzt zunächst voraus, dass der Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt ist.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil T falsch geparkt hat, musste B das Fahrverbot erlassen.
Nein!
3. Bs Entscheidung verfehlt den Zweck der gesetzlichen Regelung. Sie handelte deswegen ermessensfehlerhaft.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Fahrverbot müsste auch verhältnismäßig sein. Dafür müsste es zunächst geeignet sein, einen legitimen Zweck zu erreichen.
Ja, in der Tat!
5. Das Fahrverbot ist zwar erforderlich, aber nicht angemessen. Es ist daher unverhältnismäßig.
Ja!
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