Öffentliches Recht

Europarecht

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV

Grundfall: Kriterien der Arbeitnehmereigenschaft

Grundfall: Kriterien der Arbeitnehmereigenschaft

30. August 2025

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F ist französische Staatsbürgerin und als Food-Fotografin in Bulgarien bei der Z-Agentur tätig. Z gibt F die Einsatzzeit und den Einsatzort sowie das inhaltliche Programm vor und stellt das Equipment. Gleichwohl hat F die Möglichkeit eigene kreative Impulse zu setzen. F erhält eine monatliche Vergütung i.H.v. EUR 2000 brutto.

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