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Grundfall: Kriterien der Arbeitnehmereigenschaft
Sachverhalt
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Fall: Nichtiger Arbeitsvertrag
Z ist Zimtschnecken-Bäcker aus Schweden und in Prag für die Bäckerei B tätig. B entscheidet über Arbeitsort und -zeiten des Z, sowie über die Auswahl der Zutaten. Das Rezept konzipiert allerdings Z. Z erhält eine monatliche Vergütung. Allerdings ist der Arbeitsvertrag zwischen Z und B nichtig.

Sachleistung als Vergütung
Der deutsche H wurde in den Niederlanden Mitglied der religiösen Bhagwan-Vereinigung, welche zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit auch wirtschaftlich tätig war. H übernahm im Rahmen der Lebensgemeinschaft Hausmeisterarbeiten aller Art. Dafür bekam er Unterkunft und Verpflegung gestellt.