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Fall: Nichtiger Arbeitsvertrag
16. April 2026
10 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Z ist Zimtschnecken-Bäcker aus Schweden und in Prag für die Bäckerei B tätig. B entscheidet über Arbeitsort und -zeiten des Z, sowie über die Auswahl der Zutaten. Das Rezept konzipiert allerdings Z. Z erhält eine monatliche Vergütung. Allerdings ist der Arbeitsvertrag zwischen Z und B nichtig.
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