Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A veröffentlicht im Jugendmagazin "Toll" erotische Essays. Die zuständige Behörde untersagt ihr dies, weil die Essays jugendgefährdend seien. A fühlt sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt nur die künstlerische Betätigung, nicht aber Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.
Nein!
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