Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht
Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht
18. Juli 2023
1 Kommentar
4,8 ★ (3.408 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Künstler K will seine Kunst ausstellen. Schnösel S, Jura-Studienabbrecher und aus unerfindlichen Gründen Leiter des Ordnungsamts, mag die Kunst des K nicht. S meint, die Kunstfreiheit habe nur objektiven Gehalt und sei kein Freiheitsrecht. S verbietet die Ausstellung des K.
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Einordnung des Falls
Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG die Kunst "frei"? Beinhaltet die Norm damit ein individuelles Freiheitsrecht?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Kevinnivek
11.3.2025, 12:10:14
…aus unerfindlichen Gründen Leiter des Ordnungsamts…😂