Fall zur Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht - Jurafuchs
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Künstler K will seine Kunst ausstellen. Schnösel S, Jura-Studienabbrecher und aus unerfindlichen Gründen Leiter des Ordnungsamts, mag die Kunst des K nicht. S meint, die Kunstfreiheit habe nur objektiven Gehalt und sei kein Freiheitsrecht. S verbietet die Ausstellung des K.
Einordnung des Falls
Kunstfreiheit als individuelles Freiheitsrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist nach Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG die Kunst "frei"? Beinhaltet die Norm damit ein individuelles Freiheitsrecht?
Ja!