Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Dessen Alleinerbe erwirkt ein Verbot gegen Verleger V, "Mephisto" zu veröffentlichen.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt nur die künstlerische Betätigung, nicht jedoch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verbot, "Mephisto" zu veröffentlichen, berührt den sachlichen Schutzbereich der Kunstfreiheit des V.
Ja, in der Tat!
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