Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
11. April 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (6.967 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman "Mephisto" Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik H. in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf G., den K kannte. Dessen Alleinerbe erwirkt ein Verbot gegen Verleger V, "Mephisto" zu veröffentlichen.
Diesen Fall lösen 94,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich: Wirkbereich des Kunstvermittlers – Mephisto
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 1 GG) schützt nur die künstlerische Betätigung, nicht jedoch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Verbot, "Mephisto" zu veröffentlichen, berührt den sachlichen Schutzbereich der Kunstfreiheit des V.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
miamiu
13.3.2024, 15:57:10

Nora Mommsen
14.3.2024, 16:53:20
Hallo miamiu, danke für deine Frage! Die
Kunstfreiheitist lex Specialis zur
Meinungsfreiheit. Sofern der Schutzbereich der
Kunstfreiheiteröffnet ist, wird die
Meinungsfreiheitnicht mehr angesprochen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
QuiGonTim
21.1.2025, 21:04:33
Bezüglich des Verlegers müsste hier auch die Pressefreiheit einschlägig sein. Wie wird diese Konkurrenz aufgelöst? Aus Sicht der
Kunstfreiheitschützt die Pressefreiheit ein spezielle Formen der Kunst. Aus Sicht der Pressefreiheit schützt die
Kunstfreiheitbestimmte Presseerzeugnisse.