Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe gegenüber einem verstorbenen Betroffenen
Bekanntgabe gegenüber einem verstorbenen Betroffenen
22. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Auf dem Grundstück des G werden gefährliche Altlasten festgestellt. Die zuständige Behörde erlässt eine Beseitigungsanordnung und schickt sie G zu. Noch bevor diese dort eingeht, verstirbt G. G's Sohn S nimmt die Anordnung entgegen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe gegenüber einem verstorbenen Betroffenen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beseitigungsanordnung wurde dem G bekanntgegeben.
Nein!
3. Die Beseitigungsanordnung wurde dem S bekanntgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
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