Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
11. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige A stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Daraufhin erlässt die zuständige Behörde einen positiven Bescheid, der A gegenüber bekanntgegeben wird.
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Einordnung des Falls
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Konstellation der Bekanntgabe an Minderjährige wird von § 41 VwVfG ausdrücklich geregelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Beschränkt Geschäftsfähige können unter Umständen Bekanntgabeadressaten sein.
Ja, in der Tat!
4. Der Bescheid wurde der A bekanntgegeben (§§ 43 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, § 34 Abs. 1 S. 1 StAG).
Ja!
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