Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
11. Juli 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 17-jährige A stellt einen Antrag auf Einbürgerung. Daraufhin erlässt die zuständige Behörde einen positiven Bescheid, der A gegenüber bekanntgegeben wird.
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Einordnung des Falls
Bekanntgabe gegenüber Minderjährigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja!
2. Die Konstellation der Bekanntgabe an Minderjährige wird von § 41 VwVfG ausdrücklich geregelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Beschränkt Geschäftsfähige können unter Umständen Bekanntgabeadressaten sein.
Ja, in der Tat!
4. Der Bescheid wurde der A bekanntgegeben (§§ 43 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG, § 34 Abs. 1 S. 1 StAG).
Ja!
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