Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Die Merkmale des Verwaltungsakts
Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens
Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens
5. Dezember 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wird per Bescheid verpflichtet, einen rechtswidrigen Anbau abzureißen. B unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Später fordert B die Behörde auf, den Fall wegen neuer Sachlage zu überprüfen. Die Behörde lehnt dies unter Verweis auf den ursprünglichen Bescheid ab.
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