Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Der Verwaltungsakt

Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens

Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens

19. Juli 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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B wird per Bescheid verpflichtet, einen rechtswidrigen Anbau abzureißen. B unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Später fordert B die Behörde auf, den Fall wegen neuer Sachlage zu überprüfen. Die Behörde lehnt dies unter Verweis auf den ursprünglichen Bescheid ab.

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