Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)
Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)
16. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S nimmt bei G ein Darlehen auf, welches sie durch eine Hypothek auf ihrem Grundstück absichert. S verkauft ihr Grundstück an E und bestellt ihr hierfür eine Vormerkung. Als das Darlehen und die Hypothek fällig sind, will G in das Grundstück vollstrecken.
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