Zivilrecht

Kreditsicherungsrecht

Rückgriff des Sicherungsgebers

Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)

Ablösungsberechtigung des Sicherungsgebers - Hypothek (§ 1150 BGB)

16. August 2025

5 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S nimmt bei G ein Darlehen auf, welches sie durch eine Hypothek auf ihrem Grundstück absichert. S verkauft ihr Grundstück an E und bestellt ihr hierfür eine Vormerkung. Als das Darlehen und die Hypothek fällig sind, will G in das Grundstück vollstrecken.

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