Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit:
Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit:
21. August 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (25.166 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zigarettenherstellerin Z wird von der EU dazu verpflichtet, auf ihre Schachteln zu drucken: "Die EU-Gesundheitsminister warnen: Rauchen verursacht Krebs!" Z möchte diese Warnhinweise nicht weiterverbreiten und meint, diese Pflicht berühre ihre negative Meinungsfreiheit.
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