Öffentliches Recht

Grundrechte

Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)

Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit:

Sachlicher Schutzbereich der negativen Meinungsfreiheit:

21. August 2025

13 Kommentare

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leichtmittelschwer

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Zigarettenherstellerin Z wird von der EU dazu verpflichtet, auf ihre Schachteln zu drucken: "Die EU-Gesundheitsminister warnen: Rauchen verursacht Krebs!" Z möchte diese Warnhinweise nicht weiterverbreiten und meint, diese Pflicht berühre ihre negative Meinungsfreiheit.

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