Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)
Klassische Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit: Verhaftung, Festnahme und ähnliche Eingriffe
Klassische Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit: Verhaftung, Festnahme und ähnliche Eingriffe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Straftäter S wird auf frischer Tat ertappt und von der Polizei auf der Stelle festgenommen.
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Einordnung des Falls
Klassische Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit: Verhaftung, Festnahme und ähnliche Eingriffe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG schützt die Freiheit der Person und damit die körperliche Bewegungsfreiheit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Festnahme des S durch die Polizei stellt einen Eingriff in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.