Öffentliches Recht
Grundrechte
Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 GG)
Zulässigkeit der Liquorentnahme nach § 81a StPO
Zulässigkeit der Liquorentnahme nach § 81a StPO
19. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
X ist wegen eines Bagatelldelikts angeklagt. Amtsrichter A hat Bedenken wegen der Zurechnungsfähigkeit des X und ordnet eine Liquorentnahme (ärztliche Untersuchung der Gehirn- und Rückenmarksflüssigkeit) an. X meint, dass dadurch seine körperliche Unversehrtheit verletzt wird.
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