Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – konkrete Gefährdung fehlt

§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – konkrete Gefährdung fehlt

29. Dezember 2025

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Klassisches Klausurproblem

T wirft von einer Autobahnbrücke einen faustgroßen Sandstein nach dem Pkw des O. Der Stein schlägt unmittelbar vor dem Fahrzeug auf und zersplittert. Zu einem Schaden am Pkw kommt es nicht. Auch werden Fahrverhalten und Fahrsicherheit des O nicht beeinträchtigt.

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§ 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB: Ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff – mit konkreter Gefährdung

T schießt aus dem Seitenfenster auf das vor ihm fahrende Fahrzeug des O. Die Kugel durchschlägt die Kofferraumabdeckung, durchdringt die Rückenlehne und verletzt O am Rücken, der hierdurch in seiner Fahrsicherheit beeinträchtigt wird.

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