Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rebecca (R) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Chalet errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung weist 15 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Moschee, eine Feuerwehr sowie eine Bäckerei. Rs Grundstück liegt mit gewissem Abstand inmitten der Bebauung. In südlicher Richtung trennt ein kleiner Sportplatz ihr Grundstück vom nächsten Wohnhaus.
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Einordnung des Falls
Wiederholung Bebauungszusammenhang: Weniger klarer Fall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben der Ortsteileigenschaft erfordert § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB einen Bebauungszusammenhang
Ja!
3. R behauptet, dass ein Bebauungszusammenhang auch trotz vorhandener Baulücken gegeben sein kann. Liegt sie mit ihrer Auffassung richtig?
Genau, so ist das!
4. Unterbricht der Sportplatz neben dem Grundstück der R den Bebauungszusammenhang?
Nein, das trifft nicht zu!
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