Minderung bei mehreren Beteiligten
4. Juli 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und B kaufen gemeinsam bei Kapitän K ein Motorboot, welches jedoch schon bei Gefahrübergang in der Kajüte erhebliche Kratzer und Risse in der Wand aufweist, die den Wert um €10.000 mindern. A und B setzen dem K eine Nacherfüllungsfrist, die dieser fruchtlos verstreichen lässt. Als B im Urlaub ist, erklärt die A gegenüber dem K die Minderung.
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Einordnung des Falls
Minderung bei mehreren Beteiligten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statt zurückzutreten kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Ja!
2. Hätte A das Boot alleine gekauft, könnte sie wirksam mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Genau, so ist das!
3. A kann alleine wirksam die Minderung erklären.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
annsophie.mzkw
20.8.2024, 10:29:10
Würde eine
Minderungserklärung durch nur einen Käufer ausreichen, wenn dieser durch den anderen dazu bevollmächtigt wäre?
Timurso
21.8.2024, 13:37:31
Kurz: ja.
benjaminmeister
31.1.2025, 08:11:34
Ja und das könnte man auch kurz in der JF-Aufgabe am Ende noch ansprechen.
sütbürger
6.2.2025, 22:57:34
Wie wäre es bei Ehegatten? Könnte man bei Ehegatten hierzu keine Ausnahme annehmen?
annsophie.mzkw
7.2.2025, 09:04:35
@[Timurso](197555) So ist es. Lief genau so mal in einer meiner Probeklausuren. :)