Minderung bei mehreren Beteiligten
19. Februar 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und B kaufen gemeinsam bei Kapitän K ein Motorboot, welches jedoch schon bei Gefahrübergang in der Kajüte erhebliche Kratzer und Risse in der Wand aufweist, die den Wert um €10.000 mindern. A und B setzen dem K eine Nacherfüllungsfrist, die dieser fruchtlos verstreichen lässt. Als B im Urlaub ist, erklärt die A gegenüber dem K die Minderung.
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Einordnung des Falls
Minderung bei mehreren Beteiligten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statt zurückzutreten kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte A das Boot alleine gekauft, könnte sie wirksam mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Genau, so ist das!
3. A kann alleine wirksam die Minderung erklären.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
as.mzkw
20.8.2024, 10:29:10
Würde eine Minderungserklärung durch nur einen Käufer ausreichen, wenn dieser durch den anderen dazu bevollmächtigt wäre?
Timurso
21.8.2024, 13:37:31
Kurz: ja.
benjaminmeister
31.1.2025, 08:11:34
Ja und das könnte man auch kurz in der JF-Aufgabe am Ende noch ansprechen.
sütbürger
6.2.2025, 22:57:34
Wie wäre es bei Ehegatten? Könnte man bei Ehegatten hierzu keine Ausnahme annehmen?
Timurso
6.2.2025, 23:17:44
@[sütbürger](274413) bei Ehegatten müsste man die Voraussetzungen der Schlüsselgewalt, §
1357 BGB, prüfen. Liegen diese vor, kann es meines Erachtens ausreichen, wenn ein Ehegatte die Minderung erklärt.
as.mzkw
7.2.2025, 09:04:35
@[Timurso](197555) So ist es. Lief genau so mal in einer meiner Probeklausuren. :)