Minderung bei mehreren Beteiligten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B kaufen gemeinsam bei Kapitän K ein Motorboot, welches jedoch schon bei Gefahrübergang in der Kajüte erhebliche Kratzer und Risse in der Wand aufweist, die den Wert um €10.000 mindern. A und B setzen dem K eine Nacherfüllungsfrist, die dieser fruchtlos verstreichen lässt. Als B im Urlaub ist, erklärt die A gegenüber dem K die Minderung.
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Einordnung des Falls
Minderung bei mehreren Beteiligten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statt zurückzutreten kann der Käufer auch den Kaufpreis mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hätte A das Boot alleine gekauft, könnte sie wirksam mindern (§ 437 Nr. 2, 441 BGB).
Genau, so ist das!
3. A kann alleine wirksam die Minderung erklären.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
as.mzkw
20.8.2024, 10:29:10
Würde eine Minderungserklärung durch nur einen Käufer ausreichen, wenn dieser durch den anderen dazu bevollmächtigt wäre?
Timurso
21.8.2024, 13:37:31
Kurz: ja.