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Recht auf Selbstbestimmung: Namensschutz, Schutz der Intimsphäre sowie Selbstbestimmung der geschlechtlichen Identität

einfach
schwer94 % lösen richtig
2. Juli 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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M identifiziert sich als männlich und hat deshalb seinen Vornamen offiziell von Martina zu Martin ändern lassen. Kurze Zeit später heiratet er. Aufgrund der Eingehung der Ehe wird seine Namensänderung gemäß einer BGB-Regelung für unwirksam erklärt.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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