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Einführung: Grundsätzlicher Beurteilungszeitpunkt (str.)
Behörde B erteilt K im Dezember 2024 eine Baugenehmigung, obwohl Ks Bauvorhaben nicht mit dem Bebauungsplan im Einklang steht. Nachbar N klagt fristgemäß dagegen. Im April 2025, noch bevor das Gericht entschieden hat, wird der Bebauungsplan so geändert, dass das Bauvorhaben nun rechtmäßig ist.
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Wiederholung: Auswirkung der Rechtswidrigkeit des Hauptverwaltungsakts auf Begründetheit der isolierten Anfechtung der Nebenbestimmung (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2022, Az. 4 C 4.20)
Zwischen dem 4. und dem 8. Senat des BVerwG bestand Uneinigkeit darüber, welche Anforderungen an die Begründetheit der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung zu stellen sind.
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Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
A möchte eine alte Scheune in eine Disco umbauen und stellt den hierzu erforderlichen Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem Zusatz, dass A innerhalb von 4 Wochen den erforderlichen Schallschutz am Gebäude errichtet. A hält den Zeitraum für zu kurz.
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Öffentliches Recht
Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2022 – 4 C 4.20) – „Streit“ der Senate
A beantragt eine Baugenehmigung für eine mobile Gastankstelle. Behörde B erteilt die Genehmigung mit einer Befristung von zwei Jahren. Als A gerichtlich gegen die Befristung vorgeht, stellt sich heraus, dass die Genehmigung auch mit Befristung rechtswidrig ist.
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Isolierte Anfechtung unbegründet, weil NB rechtmäßig
L hat die libanesische Staatsangehörigkeit. Von der zuständigen Ausländerbehörde B bekommt L eine Duldung mit folgendem Zusatz erteilt: „Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments“. L meint, die Nebenbestimmung sei zu unbestimmt.
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Begründetheit der Anfechtungsklage – Verhältnismäßigkeit
Landwirtin L betreibt einen Hof in Niedersachsen. Ls Kühe brechen täglich wegen eines kaputten Zauns von der Weide aus und gefährden den Straßenverkehr. Behörde B ordnet formell rechtmäßig an, dass L die Kühe nicht mehr halten darf. L hält das für maßlos übertrieben.
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Grundfall: Isolierte Anfechtung begründet, weil NB rechtswidrig
A ist Träger einer Waldorfschule, welche als Ersatzschule genehmigt ist. A beantragt eine Genehmigung für die Erweiterung der Schule um die Klassen 7 bis 9. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem formell rechtmäßigen Zusatz, dass diese widerrufen werden kann, wenn kombinierte Klassen aus verschiedenen Jahrgangsstufen gebildet werden.
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Begründetheit der Anfechtungsklage – Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
A demonstriert in Berlin für die Umsetzung eines Volksentscheids. Sie schwenkt eine Fahne, die weder Menschen gefährdet noch den Verkehr blockiert. Polizist P spricht gegenüber A formell rechtmäßig die Sicherstellung der Fahne nach der einschlägigen polizeirechtlichen (landesrechtlichen) Rechtsgrundlage aus. A erhebt Anfechtungsklage.
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Begründetheit der Anfechtungsklage – Grundfall
Reichsbürger R erkennt die deutsche Rechtsordnung nicht an. Er begeht Ordnungswidrigkeiten und verweigert die Bezahlung der Bußgelder. Die zuständige Behörde widerruft deswegen formell rechtmäßig Rs Waffenbesitzkarte mit der Begründung, R besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit. Rs Anfechtungsklage ist zulässig.
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Begründetheit der Anfechtungsklage – Bestehen einer Ermächtigungsgrundlage
A wird ein formell rechtmäßiger Verwaltungsakt der Baubehörde B zugestellt, in dem sie aufgefordert wird, die Fassade ihres Hauses grün anzustreichen, weil das die Lieblingsfarbe der Bürgermeisterin ist. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig.
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Begründetheit der Anfechtungsklage – Verstoß gegen Formvorschriften
Baubehörde B erlässt nach vorheriger Anhörung gegenüber A schriftlich einen materiell rechtmäßigen Baustopp, weil sie ohne Baugenehmigung ein Wohnhaus errichtet. Der Bescheid enthält keine Begründung. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.