Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet (Ausnahme)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet (Ausnahme)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmer U will eine Großraumdisco eröffnen. Die Umgebung ist zu gleichen Teilen von gewerblicher Nutzung und Wohnnutzung geprägt. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Mischgebiet aus.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Mischgebiet (Ausnahme)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Errichtung der Disco als Vergnügungsstätte ist nur dann allgemein zulässig, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO erfüllt sind.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Us Disco ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO allgemein zulässig.
Nein!
3. Ist die von U geplante Disco eine ausnahmsweise zulässige Vergnügungsstätte (§ 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 3 BauNVO)?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
30.3.2022, 12:05:58
Was ist denn kerngebietstypisch?
Lukas_Mengestu
1.4.2022, 14:22:59
Hallo nomamo, kerntypisch sind
Vergnügungsstätten, die als zentrale Dienstleistungsbetriebe einen größeren Einzugsbereich haben und für ein größeres allgemeines Publikum erreichbar sein sollen (BVerwG NVwZ 1986, 643). Nicht gerngebietstypisch sind somit
Vergnügungsstätten, die diese Eigenschaften nicht aufweisen. So zB ein Kasino, in dem sich nur 20 Besucher aufhalten können und maximal 12 gleichzeitig spielen können (vgl. BVerwG NVwZ 1986, 643). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
juramen
14.2.2024, 14:47:14
Hey ihr Lieben, es wäre cool, wenn die Normen noch verlinkt werden würden, sodass man sie bei der Bearbeitung der Aufgabe nachlesen kann ^^
Lukas_Mengestu
15.2.2024, 16:17:30
Vielen Dank für den Hinweis! Leider gibt es gerade ein technisches Problem im Hinblick auf die automatische Gesetzesverlinkung. Wir arbeiten aber bereits an der Lösung und hoffen, dass es schon bald wieder wie gewohnt funktioniert. Entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
sorryiwashangry
1.7.2024, 14:04:52
Müsste es bei der Subsumtion auf die letzte Frage nicht heißen, dass die Disco deshalb nicht ausnahmsweise zulässig sein kann, weil sie schon die Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO (über den Verweis in § 6 Abs. 3) erfüllt? Denn die fehlende Voraussetzung, dass sie "nicht kerngebietstypisch" sein kann, kommt ja aus § 4a Abs. 3 Nr. 2 und gerade nicht aus § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO.
L.Goldstyn
23.8.2024, 19:13:04
Hallo @[sorryiwashangry](222472), Deiner Frage schließe ich mich gerne an. Aus meiner Sicht ist die Subsumtion hier zumindest missverständlich.
benjaminmeister
12.10.2024, 11:50:31
Sehe ich genauso, sollte angepasst werden.