Unproblematischer Fall

24. November 2024

4,8(10.287 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an H vermietet hatte. B will das Haus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Bezüglich der Wohnung, in der H wohnt, schließt B einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit C in Höhe von €400.000. H erklärt, er wolle die Wohnung gern für €400.000 kaufen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Unproblematischer Fall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. B und H haben kein Vorkaufsrecht vereinbart, sodass H keinen Anspruch auf ein solches haben kann.

Nein, das trifft nicht zu!

Ein Vorkaufsrecht kann nicht nur durch vertragliche Einigung (zB. schuldrechtliches Vorkaufsrecht nach §§ 463 ff. BGB oder dingliches Vorkaufsrecht nach §§ 1094 ff. BGB) entstehen, sondern auch kraft Gesetzes. Ein gesetzliches Vorkaufsrecht findet sich in § 577 BGB. B und H haben kein vertragliches Vorkaufsrecht vereinbart. H könnte aber einen Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrags haben, wenn ihm ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB setzt voraus, dass Wohnungseigentum nach Überlassung an den Mieter begründet worden ist oder begründet werden soll und ein Vorkaufsfall eingetreten ist.

Ja!

Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB entsteht für den Mieter, wenn an Wohnräumen, die ihm zum Gebrauch überlassen wurden (z.B. durch Mietvertrag), Wohnungseigentum begründet wird und dieses sodann an einen Dritten verkauft wird (Vorkaufsfall). Wohnungseigentum kann auf zwei Arten entstehen. Entweder wird das bebaute Grundstück vom Eigentümer aufgeteilt (§ 8 WEG) oder die Miteigentümer einigen sich vertraglich über eine Aufteilung (§ 3 WEG). Nach § 577 Abs. 1 Var. 2 BGB reicht es auch aus, wenn das Wohneigentum nach Überlassung der Wohnräume begründet werden soll und dann an einen Dritten verkauft wird.

3. H ist Inhaber eines Vorkaufsrechts nach § 577 BGB und kann die Wohnung für €400.000 kaufen.

Genau, so ist das!

Das Vorkaufsrecht nach § 577 BGB entsteht für den Mieter, wenn an Wohnräumen, die ihm zum Gebrauch überlassen wurden (z.B. durch Mietvertrag), Wohnungseigentum begründet und dieses sodann an einen Dritten verkauft wird (Vorkaufsfall). B hat H per Mietvertrag Wohnräume entgeltlich zum Gebrauch überlassen. Danach wurde an diesen Wohnräumen erstmalig Wohnungseigentum nach § 8 WEG begründet, sodass über die Wohnung als Sondereigentum verfügt werden kann. B hat dann mit C einen Kaufvertrag über die Wohnung geschlossen. Damit steht B nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zu und er kann die Wohnung für €400.000 kaufen.

4. Das Mietvorkaufsrecht schützt den Mieter insbesondere vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs durch den Erwerber.

Ja, in der Tat!

Wird Eigentum veräußert, ist der Mieter grundsätzlich schon durch § 566 BGB geschützt, indem der Erwerber in den Mietvertrag des Veräußerers eintritt. Trotzdem wird dem Mieter in der Realität häufig wegen Eigenbedarf des neuen Eigentümers gekündigt. Wird an einer Wohnung, die dem Mieter bereits zum Gebrauch überlassen wurde, das erste Mal Sondereigentum begründet und dieses verkauft, kann der Mieter eine solche Kündigung vorbeugen, indem er die Wohnung nach § 577 BGB zu den gleichen Konditionen selbst kauft.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen