Zivilrecht
Mietrecht
Mietverhältnisse über Wohnraum
Kein Vorkaufsfall ist nach § 577 Abs. 1 S. 2 BGB der Verkauf an Familienangehörige und Angehörige des Haushalts des Vermieters
Kein Vorkaufsfall ist nach § 577 Abs. 1 S. 2 BGB der Verkauf an Familienangehörige und Angehörige des Haushalts des Vermieters
15. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

H wohnt in einem Mehrfamilienhaus, das Bauherrin B auf ihr Grundstück gebaut und eine Wohnung darin an H vermietet hatte. B will das Mehrfamilienhaus nun zu Geld machen und unterteilt es daher in 5 Wohnungen. Über die Wohnung, in der H wohnt, schließt B einen notariell beurkundeten Kaufvertrag mit ihrer Schwester S in Höhe von €400.000. H erklärt, dass er nun aber die Wohnung für €400.000 kaufen möchte.
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