Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)
Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist zum ersten Mal versehentlich mit ihrem Auto 15 km/h zu schnell gefahren. Die zuständige Behörde B lädt sie daraufhin formell rechtmäßig gem. § 48 StVO zur Verkehrserziehung vor. A meint, B habe damit den Sinn und Zweck von § 48 StVO verfehlt und die Vorladung sei deswegen rechtswidrig.
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Einordnung des Falls
Ermessensfehlgebrauch (Fall 1: Zweckverfehlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tatbestand von § 48 StVO ist erfüllt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 48 StVO sieht auf Rechtsfolgenseite eine gebundene Entscheidung der Behörde vor.
Nein!
3. Der Sinn und Zweck von § 48 StVO liegt darin, Verkehrssünder zu bestrafen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Darüberhinaus ist die Vorladung auch unverhältnismäßig.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
b333
21.12.2023, 15:19:23
Wieso geht man hier nicht von einer gebundenen Entscheidung aus? In der Norm steht ,,ist…vorzuladen‘‘. In einer vorherigen Aufgabe deutete dies auf eine gebundene Entscheidung hinaus.
Lukas_Mengestu
21.12.2023, 16:45:55
Hallo b333, berechtigte Nachfrage! Die Formulierung der Norm deutet in der Tat auf eine gebundene Entscheidung hin. Basierend auf dem Sinn und Zwecks der Norm geht die hM hier dagegen von einem Ermessensspielraum aus. Wir haben das im Text auch noch einmal präzisiert. Beste Grüße, Lukas
Patrick4219
3.2.2024, 08:48:56
In § 48 StVO steht zudem nicht "ist ... vorzuladen" sondern "IST auf Vorladung der
BehördeVERPFLICHTET". Wann die
Behördeeine Vorladung auszusprechen hat wird in § 48 StVO hingegen nicht geregelt, sodass ihr hier ein Entscheidungsermessen hinsichtlich des Ob der Vorladung zukommt. Ein super Beispiel dafür, dass man Normen immer sehr genau lesen muss. Gute Auswahl liebes JF-Team 👍🏻
WayneEnterprise
14.7.2024, 10:23:43
@[Patrick4219](231635) hat da vollkommen recht. Das sollte bitte auch in dem Lösungshinweis betont werden, weil dieser sonst auch den falschen Eindruck erweckt, dass die Norm überhaupt etwas zum Ermessen der
Behördesagen würde, was sie aber ihrem Wortlaut nach eindeutig nicht tut. @[Lukas Mengestu](221887)