Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Kaufrecht
Kein Abzug „Neu für alt“ bei Mangelbeseitigung
Kein Abzug „Neu für alt“ bei Mangelbeseitigung
9. Mai 2023
22 Kommentare
4,7 ★ (58.514 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V veräußert an K 2010 ein bebautes Grundstück, auf dem ein 1979 errichtetes Haus steht. Als K einzieht, sind – was V wusste – die Kellerwände durchfeuchtet, was auf einer mangelhaften Abdichtung der Kellerwände beruht. Die durchschnittliche Haltbarkeit einer Abdichtung beträgt 40 Jahre.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Der BGH hatte in einem Fall zu entscheiden, ob „Neu für Alt“ bei Mangelbeseitigung ein Abzug vorgenommen werden müsse oder nicht. Der Anwendungsbereich des Abzugs neu für alt ist auch bei einer nur fiktiven Abrechnung eröffnet. Denn der Schädiger kann nicht beeinflussen, ob die Mängelbeseitigung tatsächlich durchgeführt wird oder nicht und der Geschädigte könnte dem Abzug dadurch ausweichen, dass er die Mängelbeseitigung unterlässt. Der Schadensersatz statt der Leistung tritt an die Stelle des Nacherfüllungsanspruchs. BGH: Ob ein Abzug stattfindet, hänge daher davon, ob sich der Käufer im Rahmen der Nacherfüllung auch an den Nacherfüllungskosten beteiligen müsste. Sonst bestünde ein Anreiz für den Verkäufer, die Nacherfüllung nicht durchzuführen, um beim folgenden Schadensersatzanspruch in den Genuss eines Abzugs neu für alt zu kommen. Wird im Kaufrecht ein mangelhaftes Teil durch ein Neuteil ersetzt, hat sich der Käufer an den Kosten dieser Nacherfüllung nicht zu beteiligen, sodass im Schadensersatzanspruch nichts anderes gilt (Grenze: § 439 Abs. 4 S. 2 BGB) (RdNr. 16).
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Könnte K ein Schadensersatzanspruch für die Kosten der neuen neuen Mauerabdichtung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB zustehen?
Ja!
2. Liegen Schuldverhältnis, Pflichtverletzung und Vertretenmüssen iSv § 281 BGB vor?
Genau, so ist das!
3. Ist der Schadensersatzanspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB ausgeschlossen, weil K dem V keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Kann K als Rechtsfolge grundsätzlich großen oder kleinen Schadensersatz verlangen?
Ja!
5. Kann K erst Ersatz für die Mängelbeseitigung verlangen. wenn er die Abdichtungsarbeiten tatsächlich vornehmen lassen hat?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Muss sich der Geschädigte, wenn eine alte Sache zerstört und durch eine neue Sache ersetzt wird, regelmäßig den dadurch für ihn entstehenden Wertzuwachs anrechnen lassen?
Ja, in der Tat!
7. Ist ein Abzug neu für alt ausgeschlossen, wenn der Geschädigte nur fiktive Mangelbeseitigungskosten geltend macht?
Nein!
8. Findet ein Abzug neu für alt auch beim Schadensersatz statt der kaufrechtlichen Nacherfüllung (§§ 437 Nr. 3, 281 BGB) immer statt?
Nein, das ist nicht der Fall!
9. Mindert sich Ks Schadensersatzanspruch dadurch, dass die Abdichtung der Kellerwände zum Zeitpunkt des Kaufes bereits 30 Jahre alt war?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!