Voraussetzungen der Bekanntgabe

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A beantragt eine Gaststättenerlaubnis. Die sachlich und örtlich zuständige Behörde erteilt diese Erlaubnis und übermittelt sie dem A mit amtlichem Schreiben per Übergabeeinschreiben. A nimmt die Erlaubnis entgegen.

Diesen Fall lösen 99,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Voraussetzungen der Bekanntgabe

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.

Ja!

Aus § 43 Abs. 1 S. 1 VwVfG geht hervor, dass ein Verwaltungsakt für seine Wirksamkeit der Bekanntgabe bedarf: "Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt gegeben wird." Eine Bekanntgabe im Rechtssinne liegt vor, wenn die für die Bekanntgabe sachlich zuständige Behörde in amtlicher Eigenschaft mit Bekanntgabewillen den Inhalt des Verwaltungsakts dem Betroffenen gegenüber eröffnet hat.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Gaststättenerlaubnis wurde dem A bekanntgegeben.

Genau, so ist das!

Eine Bekanntgabe im Rechtssinne liegt vor, wenn die für die Bekanntgabe sachlich zuständige Behörde in amtlicher Eigenschaft mit Bekanntgabewillen den Inhalt des Verwaltungsakts dem Betroffenen gegenüber eröffnet hat.Hier hat laut Sachverhalt die für die Bekanntgabe sachlich zuständige Behörde gehandelt, und zwar angesichts des amtlichen Schreibens auch in amtlicher Eigenschaft sowie mangels entgegenstehender Anhaltspunkte auch mit Bekanntgabewillen. Dadurch, dass A die Erlaubnis übermittelt wurde, wurde auch dem Betroffenen gegenüber der Inhalt des Verwaltungsakts eröffnet.Achtung: Ob eine Bekanntgabe im Rechtssinne als Voraussetzung des Verwaltungsakts vorliegt, ist nur zu thematisieren, wenn dies - anders als hier - problematisch ist.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Bekanntgabe durch die sachlich unzuständige Behörde?

Die zuständige Behörde B erstellt eine Baugenehmigung. B übermittelt sie dem Grünflächenamt zur Prüfung. Kurz darauf bemerkt B einen Fehler und stellt die Genehmigung Antragsteller A nicht zu. Das Grünflächenamt leitet A die Genehmigung weiter.

Fall lesen

Jurafuchs

Bekanntgabe durch die örtlich unzuständige Behörde?

Studentin S wohnt und studiert in Hamburg. Sie erhält vom örtlich unzuständigen BAföG-Amt Kiel mit amtlicher Post einen BAföG-Bescheid. Tatsächlich wäre das BAföG-Amt Hamburg zuständig gewesen.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* nach Ablauf 7-tägige Probeabos: ab 7,99 € Monat; weitere Infos