Öffentliches Recht
VwGO
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundespräsident P möchte die Nationalhymne ändern. P verfügt, dass „Highway to Hell“ die neue Hymne ist, was die Bundeskanzlerin gegenzeichnet (Art. 58 S. 1 GG). Der Bundestag sieht sich übergangen und will vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen.
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Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Streitigkeit verfassungsrechtlicher Art
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Streitigkeit zwischen dem Bundespräsident P und dem Bundestag ist nichtverfassungsrechtlicher Art.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vor.
Ja, in der Tat!
3. Für die Streitigkeit zwischen Bundespräsident P und dem Bundestag gibt es eine aufdrängende Sonderzuweisung zum Verwaltungsrechtsweg.
Nein!
4. Die Streitigkeit muss zudem nichtverfassungsrechtlicher Art sein.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
31.5.2024, 13:32:01
Man könnte noch ergänzen, dass stattdessen ein Organstreit naheliegt.
Lorenz
31.5.2024, 13:32:16
*noch