Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Subvention eines Privatkindergartens - Zwei-Stufen-Theorie
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Land L gewährt dem Privatkindergarten X eine Subvention in Höhe von €5.000. Es wird vereinbart, dass X das Geld als zinslosen Kredit erhalten und bis zum nächsten Jahr zurückzahlen soll. Als X zurückzahlt, fordert das Land L darüber hinaus 3 % Zinsen. X will klagen.
Einordnung des Falls
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGO): Subvention eines Privatkindergartens - Zwei-Stufen-Theorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. X begehrt mit seiner Klage, dass er in Zukunft zinslose Kredite bekommt. Sein Begehr betrifft nach der Zwei-Stufen-Theorie die erste Stufe, das „Ob“ der Leistung.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Als streitentscheidende Normen kommen sowohl öffentlich-rechtliche (Subventionsverordnung) als auch zivilrechtliche (§ 488 BGB) in Betracht.
Ja!
3. Für die Streitigkeit zwischen X und L gibt es eine aufdrängende Sonderzuweisung zum Verwaltungsrechtsweg.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Vereinbarung, dass X das Geld als zinslosen Kredit erhält, beruht auf einer öffentlich-rechtlichen Norm. Die Streitigkeit ist daher öffentlich-rechtlich. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Nein!